Hauptinhalt

Netzausbau und -anpassung

Unser Strombedarf wird künftig weiter steigen. Wann und wie Netze ausgebaut werden, regeln Bundesgesetze.

Ein Sicherheitsmitarbeiter überprüft die technische Sicherheit eines Freileitungsmastes für die Stromversorgung. © 50Hertz

Deutschland hat in Sachen Energiewende viel vor. Um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren, wird in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie verstärkt auf Stromversorgung gesetzt. Das heißt, künftig wird unser Strombedarf weiter steigen. Den Energienetzen kommt dabei eine große Bedeutung zu, sie tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Versorgungssicherheit bei.

Doch wann werden Netze eigentlich ausgebaut?
Mindestens alle vier Jahre wird zum Übertragungsnetzausbau ein Bundesbedarfsplan erstellt. Das Übertragungsnetz transportiert auf der Höchstspannungsebene mit 220 und 380 Kilovolt (kV) große Strommengen von den Kraftwerken bis zu den Verteilungsnetzen in den Regionen. Dem Ausbau geht eine Netzentwicklungsplanung der Übertragungsnetzbetreiber voraus, die in den Paragraphen 12a ff Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt ist.  

Eine zentrale Rolle spielt dabei das sogenannte NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor – Verstärkung vor – Ausbau), d.h. vor dem Neubau von Leitungen müssen zunächst alle Möglichkeiten zur Optimierung und Verstärkung der Bestandsnetze ausgeschöpft werden.

Für die Verteilnetze, die den Strom zum Endverbraucher, also beispielsweise zu den Privathaushalten bringen, findet ebenfalls eine sogenannte Netzausbauplanung statt – und zwar alle zwei Jahre. Das ist in Paragraph 14d EnWG festgehalten.

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 63 Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft

Referatsleiter Florian Schaefer

Telefon: +49 351 564-26300

E-Mail: info@smekul.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang