Das Ertragsbeteiligungsgesetz
Auf dieser Seite finden Sie den Gesetzestext zum Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) und die dem Gesetz zu Grunde liegende Begründung. Das Gesetz ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten.
Den Gesetzestext finden Sie hier: REVOSax Landesrecht Sachsen - Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG
Die Begründung zum Gesetz
Da im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am ersten Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, finden Sie die Begründung aufgeteilt in den folgenden beiden Landtags-Drucksachen:
- Begründung des Änderungsantrages zum Gesetz vom 4. Juni 2024: - ab Seite 16
- Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfes vom 29. Februar 2024: ab Seite 15 (Achtung: der Gesetzesentwurf besteht aus drei Artikeln, Artikel 2 nicht relevant für das Gesetz)