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Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)

Neue finanzielle Handlungsspielräume für sächsische Kommunen durch Windenergie- und Solarparks

Dank des neuen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes (EEErtrBetG) eröffnen sich in Sachsen zusätzliche finanzielle Handlungsmöglichkeiten für Kommunen.

Das Gesetz, das am 29. Juni 2024 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Kommunen künftig verpflichtend an den Erträgen von Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt werden, die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt werden.

Durch das EEErtrBetG hat der Freistaat Sachsen einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der sicherstellt, dass nicht nur die Kommunen, sondern auch ihre Bürgerinnen und Bürger von den wirtschaftlichen Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren. Dies bedeutet, dass ein Teil der Einnahmen, die durch den Betrieb von Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erwirtschaftet werden, direkt in die kommunalen Kassen fließt. Das nachfolgende Informationsangebot soll dazu dienen, alle beteiligten Akteure – von den Kommunen über Projektentwickler bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern – bei der Anwendung des Gesetzes zu unterstützen.

Das Ertragsbeteiligungsgesetz

Gesetzeswaage und Paragraph

Häufig gestellte Fragen

Fragezeichen in Gedächtnisblase und Karteikarte mit mehreren Anstrichen

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 61 Grundsatzfragen, Energie- und Klimapolitik

Jan Schubert

Telefon: +49 351 564-26102

E-Mail: Jan.Schubert@smekul.sachsen.de

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