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Gesetz und Begründung

Auf dieser Seite finden Sie den Gesetzestext zum Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) und weitere Informationen sowie die dem Gesetz zugrundeliegende Begründung. Das Gesetz ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten.

Den Gesetzestext finden Sie auf REVOSax: Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG

Die Begründung zum Gesetz

Da im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am ersten Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, finden Sie die Begründung aufgeteilt in den folgenden beiden Landtags-Drucksachen:

  • Begründung des ursprünglichen EEErtrBetG vom 29. Februar 2024 (ab Seite 15)
  • Begründung des Änderungsantrages zum EEErtrBetG vom 4. Juni 2024 (ab Seite 16)
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