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Windenergieausbau: Stand und Entwicklung

Daten und Fakten

@ Jan Oelker 

(Stand 30. September 2024)

Der Ausbau der Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der sächsischen Energiepolitik und ist ein entscheidender Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Angesichts der wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz und der Reduktion fossiler Brennstoffe verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich auszubauen. Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Energiewende sind zügige Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.

Diese Übersicht gibt einen aktuellen Einblick in den Stand der Genehmigungen, die Entwicklung im Genehmigungsverfahren sowie die erzielten Fortschritte im Jahr 2024. In Sachsen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring, das quartalsweise für alle Anlagen durchgeführt wird, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind hier zu finden.

Bisher 44 neue Windenergieanlagen im Jahr 2024 genehmigt

Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst die ersten drei Quartale des Jahres 2024. In diesem Zeitraum wurden im Freistaat Sachsen 44 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 259 MW nach dem BImSchG genehmigt. Damit wurden im Jahr 2024 bereits etwa so viele Windenergieanlagen genehmigt wie in den Jahren 2022 und 2023 zusammen.

Windenergie verstehen: Fakten zu Genehmigung, Umweltschutz und Technik – hier nachlesen

Dynamik bei den Genehmigungsverfahren bleibt hoch

Zum Stichtag 30. September 2024 befanden sich 43 Vorhaben mit 138 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt 893 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Davon waren bei 10 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 62 Megawatt die Antragsunterlagen vollständig; bei 128 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 832 Megawatt stand die Vollständigkeitserklärung noch aus.

Die Flexibilisierungsklausel entfaltet Wirkung

Zum Stichtag 30. September 2024 kam die Flexibilisierungsklausel nach § 20 SächsLPlG bei 11 Vorhaben zur Anwendung. In 2 weiteren Vorhaben könnte sie möglicherweise ebenfalls zur Anwendung kommen. Insgesamt handelt es sich dabei um 39 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von rund 249 Megawatt. Drei dieser Vorhaben mit insgesamt 6 Windenergieanlagen und einer Leistung von 28 Megawatt wurden bereits genehmigt.

Genehmigungsdauer weiterhin unter Bundesdurchschnitt

Die mittlere Dauer der im Berichtszeitraum abgeschlossenen 15 Genehmigungsverfahren betrug 18,9 Monate vom Einreichen der Antragsunterlagen bis zur Genehmigungserteilung sowie 9,6 Monate ab Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zur Genehmigungserteilung.

Die Mittelwerte der Verfahrenslaufzeiten in den ersten drei Quartalen 2024 sind länger als im Jahr 2023, in dem die durchschnittliche Dauer ab Antragseinreichung 17,6 Monate betrug. Die Verfahrenslaufzeit bei vollständigen Anträgen ist hingegen leicht gesunken; im Jahr 2023 dauerten die Verfahren hier durchschnittlich 9,9 Monate. Die bundesweite Auswertung aller förmlichen Genehmigungsverfahren (mit UVP-Pflicht) seit 2018 ergab eine mittlere Verfahrensdauer ab Antragstellung von 26,0 Monaten für alle Bundesländer (Stand Oktober 2024, aktuelle Zahlen siehe:  Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht für Windenergieanlagen an Land, Informationen der Fachagentur Windenergie an Land).

Durch Repowering nimmt die Leistung zu und die Anlagenzahl ab

Zum Stichtag 30. September 2024 befanden sich 11 Anträge für Repowering in einem Genehmigungsverfahren, mit denen insgesamt 30 Altanlagen mit einer Gesamtleistung von 38 Megawatt durch 24 leistungsstärkere Neuanlagen mit einer Gesamtleistung von 137 Megawatt ersetzt werden sollen. Diese Anträge zeigen das verstärkte Interesse, durch leistungsfähigere Anlagen bei geringerer Anlagenzahl mehr Windenergie an bestehenden Standorten zu erzeugen.

Entwicklung in den letzten Jahren

Im Jahr 2024 wurden gemäß Marktstammdatenregister bis zum Ende des dritten Quartals 5 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 24 Megawatt, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wurden, in Betrieb genommen, während 17 Altanlagen mit einer Gesamtleistung von 14 Megawatt endgültig stillgelegt wurden.

Im Jahr 2023 wurden in Sachsen 29 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 165 Megawatt und im Jahr 2022 20 Anlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt 101 Megawatt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Damit zeigt sich eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021, die auf 39 Megawatt beziehungsweise 54 Megawatt elektrischer Nennleistung kamen.

 

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 61 Grundsatzfragen, Energie- und Klimapolitik

Jan Schubert

Telefon: +49 351 564-26102

E-Mail: Jan.Schubert@smekul.sachsen.de

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 46 Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Dr. Johannes Baumgart

Telefon: +49 351 564-24605

E-Mail: Johannes.Baumgart@smekul.sachsen.de

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