Balkonkraftwerke: Energie selbst erzeugen und nutzen
Das eigene Balkonkraftwerk: Kostenersparnis und Klimaschutz
Balkonkraftwerke sind kompakte Photovoltaikanlagen, mit denen man Sonnenenergie so gut wie überall nutzbar machen kann. Ob in der Mietwohnung, für das Gartenhaus oder das Gewächshaus – die kleinen Kraftwerke bieten viele Vorteile.
Mit den am 27. September 2024 beschlossen Änderungen dürfen Vermieter ihren Mietern die Installation nicht mehr einfach verbieten. Dank eines neuen Gesetzes wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Mietrecht (§ 554 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) aufgenommen. Dies bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch haben, Balkonsolaranlagen nutzen zu können. Gleiches gilt nun auch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die in Eigentümergemeinschaften ( § 20 Wohnungseigentumsgesetz – WEG) organisiert sind.
Balkonkraftwerk einfach erklärt
Es sind vor allem drei Gründe, die für die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes sprechen:
1. Energiekosten senken
Die Installation eines Balkonkraftwerks ermöglicht es, sauberen Strom selbst zu erzeugen. Dies reduziert den Bezug von teurerem Netzstrom und senkt die Stromkosten auf Dauer spürbar. Durch die niedrigen Anschaffungskosten und die seit Anfang 2023 geltende Mehrwertsteuerbefreiung, rechnet sich ein Balkonkraftwerk, bei angemessener Größenordnung und korrekter Installation in der Regel bereits nach wenigen Jahren.
2. Einfache Installation
Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren und erfordern oftmals keine baulichen Veränderungen. Wer beim Anbringen Unterstützung braucht, kann auf Fachbetriebe und den Service setzen, den Baumärkte ihren Kunden inzwischen bieten. Da Balkonkraftwerke unkompliziert zu montieren sind, können sie auch leicht wieder abgebaut und mitgenommen werden, zum Beispiel, wenn man umzieht.
3. Gut fürs Klima
Balkonkraftwerke erzeugen Strom aus der Kraft der Sonne und damit umweltfreundliche Energie. Mit jeder Kilowattstunde selbsterzeugtem Strom, mit dem man z.B. den Kühlschrank und die Waschmaschine betreibt, wird der individuelle CO2-Fußabdruck kleiner. Durch ihre geringe Größe und die unkomplizierte Handhabung sind Balkonkraftwerke besonders für Mietwohnungen interessant und bieten damit Mieterinnen und Mietern eine einfache Möglichkeit, ihren persönlichen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima zu leisten.
Eigener Strom schont Natur und Geldbeutel
Bevor man sich für den Kauf einer Anlage entscheidet, sollte man noch einige Faktoren prüfen, damit die maximale Effizienz und Sicherheit der Anlagen gewährleistet sind. Diese drei Aspekte sollten gegeben sein, damit sich die Investition lohnt:
1. Der geeignete Ort
Wie viel Energie ein Balkonkraftwerk gewinnen kann, hängt entscheidend von der Ausrichtung des Balkons und der Menge des einfallenden Sonnenlichts ab. Ist der Balkon (oder ein anderer geeigneter Ort für die sichere Montage einer Steckersolaranlage) nach Süden oder Südwesten ausgerichtet, und unverschattet, arbeitet ein Balkonkraftwerk in den meisten Fällen am effizientesten.
2. Die passende Solaranlage
Die Verwendung sicherer Solarpaneele, Wechselrichter und anderer Komponenten ist entscheidend. Achten sollte man beim Kauf beispielsweise auf ein CE-Siegel, das nachweist, dass die Ware geprüft ist. Die Leistung des Geräts sollte sich am besten, bei Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben, daran orientieren, was man tatsächlich selbst während des Produktionszeitraumes, an Strom verbraucht.
3. Mietervereinbarungen und Hausratversicherung
Dank der am 27. September 2024 verabschiedeten Änderungen dürfen Vermieter ihren Mietern die Installation nicht mehr einfach verbieten. Durch die Änderung wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Mietrecht ( § 554 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Vermieterin oder der Vermieter den Einsatz von Balkonsolaranlagen zukünftig nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern darf.
Trotzdem sollten Mieterinnen und Mieter, bevor sie ein Balkonkraftwerk installieren ihren Vermieter informieren.
Gleiches gilt nun auch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die in Eigentümergemeinschaften ( § 20 Wohnungseigentumsgesetz – WEG) organisiert sind.
Balkonkraftwerke sind grundsätzlich Teil des Hausrats. Dennoch ist es ratsam, mit dem Versicherungsanbieter zu sprechen, ob die Anlage von der eigenen Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, so dass diese bei Diebstahl der Anlage oder bei Schäden aufkommt.
Insgesamt bieten Balkonkraftwerke allen Menschen mit geringer, aber vorhandener und geeigneter Fläche eine erschwingliche und umweltfreundliche Möglichkeit, Solarenergie selbst zu erzeugen und zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie auch im Informationsblatt »Steckersolaranlagen« der SAENA (s.u.).
Für Fragen und weitere Auskünfte stehen Bürgerinnen und Bürgern die Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (DSS EE) bei der SAENA sowie die Verbraucherzentrale Sachsen beratend zur Seite.
- Sächsische Energieagentur – SAENA
- Beratung zu Stecker-Solargeräten der Verbraucherzentrale Sachsen
- Balkonsolarrechner der HTW Berlin
Fördermöglichkeiten – aktuell nur noch für Mieterinnen und Mieter verfügbar
Am 29. August 2023 war Antragsstart für die Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken. Der Freistaat Sachsen fördert damit die Anschaffung von entsprechenden Anlagen einmalig mit 300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlagen ab dem Stichtag 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden. Insgesamt wurden so bereits mehr als 12.000 Balkonkraftwerke, davon 9.000 für Eigentümer und Eigentümerinnen (Stand Ende August 2024) bezuschusst.
Anträge können Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Dafür muss die Anlage nicht nur gekauft, sondern auch erfolgreich in Betrieb genommen worden sein.
Der digital zu stellende Förderantrag beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt pro Vorhaben gibt es nur einen Verfahrensschritt.
Die SAB hält auf Ihrer Website umfangreiche Informationen zum Antrag sowie zu technischen Fragen bereit: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) - sab.sachsen.de
Hinweis:
Im Programmteil B (Balkonkraftwerke) sind die Fördermittel für Eigentümerinnen und Eigentümer ausgeschöpft. Eine Antragstellung aus diesem Kontingent ist nicht mehr möglich. Das Kontingent für Mieterinnen und Mieter beinhaltet voraussichtlich noch für längere Zeit ausreichende Mittel.
- Pressemitteilung: »Rund 9.000 Sächsinnen und Sachsen zu Mitmachern bei der Energiewende geworden« (*.pdf, 67,55 KB) Medieninformation vom 29. Oktober 2023