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Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen

Daten und Fakten

Foto von vier Windrädern am BMW-Werk Leipzig. Hinter den Windrädern sieht man Industrie-Gebäude und einen bewölkten Himmel. © Jan Oelker

(Stand 16. April 2024)

Für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erfolgt in Sachsen ein regelmäßiges Monitoring quartalsweise für alle Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

Erste Genehmigungen im Jahr 2024 erteilt, erstmals auch auf Basis der Flexiklausel

Im ersten Quartal 2024 wurden im Freistaat Sachsen bereits 6 Windenergieanlagen mit insgesamt 30 MW Leistung nach dem BImSchG genehmigt.

Ein erstes Vorhaben auf Flächen der Stadt Leipzig, Gemarkung Rehbach mit drei Windenergieanlagen und insgesamt 12,6 Megawatt Nennleistung wurde durch die Flexiklausel möglich und am 3. April 2024 genehmigt.

Weiterhin hohe Dynamik bei den Genehmigungsverfahren

Zum Stichtag 31. März 2024 befanden sich außerdem 39 Vorhaben mit 130 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt 804 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Davon waren bei 12 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 68 Megawatt die Antragsunterlagen vollständig; bei 118 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 736 Megawatt war noch keine Vollständigkeitserklärung erfolgt.

Die Flexiklausel entfaltet Wirkung

Mit Stand 31. März 2024 kommt die Flexiklausel nach § 20 SächsLPlG bei acht Vorhaben zur Anwendung. In einem weiteren Vorhaben könnte sie möglicherweise zur Anwendung kommen. Insgesamt handelt es sich dabei um 29 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von rund 176 Megawatt, was rund 22 % der Gesamtleistung aller im Verfahren befindlicher Anlagen entspricht.

Genehmigungsdauer weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt

Die Bearbeitungszeit für drei der vier erfolgreich abgeschlossenen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im ersten Quartal 2024 betrug nicht länger als 2 Jahre (ab Antragseingang). Ein Verfahren dauerte über fünf Jahre aus bauplanungsrechtlichen Gründen. Die bundesweite Auswertung aller förmlichen Genehmigungsverfahren (mit UVP-Pflicht) seit 2018 ergab eine mittlere Verfahrensdauer ab Antragstellung von 25,3 Monaten für alle Bundesländer (Auswertungsstand Mai 2024, siehe: Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht für Windenergieanlagen an Land, Informationen der Fachagentur Windenergie an Land).

Rückblick auf die vergangenen Jahre

Im Jahr 2023 wurden in Sachsen 29 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 165 Megawatt und im Jahr 2022 20 Anlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt 101 Megawatt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Damit ist eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021, mit 39 Megawatt beziehungsweise 54 Megawatt elektrischer Nennleistung, festzustellen.

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 61 Grundsatzfragen, Energie- und Klimapolitik

Jan Schubert

Telefon: +49 351 564-26102

E-Mail: Jan.Schubert@smekul.sachsen.de

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 46 Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Dr. Johannes Baumgart

Telefon: +49 351 564-24605

E-Mail: Johannes.Baumgart@smekul.sachsen.de

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