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Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Sachsens Kabinett hat am  31. August 2021 die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) verabschiedet. Damit können Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zur EEG-Förderung nun auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgeben, die mit einer Leistung größer als 750 Kilowatt bis 20 Megawatt auf  Acker- oder Grünland in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden sollen.

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