Gesetze und Verordnungen
EEG-Förderung von PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten
Sachsens Kabinett hat am 31. August 2021 die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) verabschiedet. Seit November 2021 können daher Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zur EEG-Förderung Gebote für PV-Freiflächenanlagen abgeben, die auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten in Sachsen errichtet werden sollen.
Die sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung wird seit 16. Mai 2024 von Bundesrecht überlagert (Solarpaket 1): Die Festlegungen des neuen § 37c EEG sind gegenüber der PVFVO vorrangig. Derzeit gilt bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine maximale Gebotsgröße von 50 Megawatt (peak) für PV-Freiflächenanlagen. PV-Freiflächenanlagen bis 1 MWp können nun auch in benachteiligten Gebieten eine feste EEG-Förderung ohne Ausschreibung erhalten, § 48 Abs. 1 Nr. 3c) dd) EEG. Dies gilt ebenfalls für PV-Freiflächenanlagen bis 6 MWp von Bürgerenergiegesellschaften, wenn diese nicht ausschreibungspflichtig sind, §§ 22, 22b EEG.
Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Merkblatt
Sie möchten den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes aufnehmen? Dann brauchen Sie dazu eine Genehmigung von der Energieaufsicht beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Welche Antragsunterlagen dafür einzureichen sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Vollzug der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgVO)
Der Bund-Länder-Ausschuss hat am 4. Dezember 2012 beschlossen, dass beim Vollzug der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) in der Fassung vom 18.05.2011 die Anlagen 1 bis 18 anzuwenden sind.
Erneuerbare Energien und Denkmalschutz
Die Nutzung von Erneuerbarer Energie soll am Denkmal im rechtlich und fachlich eröffneten Rahmen möglich gemacht werden. Informationen zur Genehmigung von Solaranlagen und Wärmepumpen in und an Denkmalen finden Sie auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.
Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen
Weiterführende Informationen
Ansprechpartnerin für Photovoltaik
SMEKUL
Referat 63 Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft
Kathleen Heilfort
Telefon: +49 351 564-26302
Ansprechpartner für EnWG und GasHDrLtgVO
SMEKUL
Referat 63 Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft
Steffen König
Telefon: +49 351 564-26313
E-Mail: Steffen.Koenig@smekul.sachsen.de